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Eine Fülle von Gesetzen und Rechtsvorschriften regeln den Arbeitsschutz. Maßgeblich sind vor allem das Arbeitssicherheitsgesetz  (§§ 3 bzw. 6) und die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 2).
Da kann man als Arbeitgeber schon einmal den Überblick verlieren.

Als erfahrene Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie in allen Aufgaben des Arbeitsschutzes. Wir helfen Ihnen, die jeweils geltenden Vorschriften zu identifizieren und ihnen genüge zu leisten. Und die vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu minimieren.

Sie nehmen Ihre Verantwortung als Arbeitgeber ernst. Prima – dabei unterstützen wir Sie. Denn Arbeitsschutz zahlt sich aus – für alle Beteiligten:

  • Für die Beschäftigten, deren Gesundheits- und Arbeitsschutz ein nie gekanntes Niveau erreicht haben.
  • Für die Unternehmen, die dank umfassender Vorsorge Ausfallzeiten und Störungen des Arbeitsablaufes verringern; und die zugleich Mitarbeiterengagement steigern können.
  • Für unsere Volkswirtschaft insgesamt.

 

Gerne beraten wir Sie individuell. Rufen Sie uns an!
  0221 – 122053

 

Arbeitsmedizin

Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bei Arbeitsschutz, Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Unsere  Aufgaben als Ihr Betriebsarzt  erstrecken sich dabei unter anderem auf:

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchungen
  • vertrauensärztliche Untersuchungen
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • körperliche Untersuchungen bei Erkrankungen bzw. Verletzungen
  • individuelle Beratungsgespräche
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels
  • Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Einführungen von neuen Arbeitsverfahren
  • Impfberatungen und Impfungen
  • Blutabnahmen
  • Suchtberatung
  • Stressmanagement
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Betriebsbegehungen
  • Beratungen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Organisation der Ersthilfe
  • Gesundheitsprophylaxe durch persönliche Beratung
  • Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitssicherheit

Schutz und Förderung von Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Das verlangt der Gesetzgeber – und nimmt den Arbeitgeber dafür in die Pflicht. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei den wesentlichen Aufgaben, die aus dieser Forderung erwachsen.

Das betrifft vor allem

  • Erkennen und Bekämpfen von Gefährdungen einerseits und gesundheitsfördernden Bedingungen anderseits
  • Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme
  • Organisationsunterstützung und Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Management
  • Wir unterstützen Sie zudem bei
    • Gefährdungsbeurteilungen u. deren Erstellung
    • Unterweisungen
    • Anlegen eines Gefahrstoffverzeichnisses
    • Umgang mit Arbeits- u. Wegeunfällen
    • Arbeitssicherheitsdatenblättern
    • Diversen Aushängen

Das verlangt der Gesetzgeber

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Beides zusammen bildet die Gesamtbetreuung.
Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten gelten. Diese teilen sich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zu welcher Betreuungsgruppe  ihr Betrieb gehört, hängt vom Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Unternehmens ab. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns!

Ein Beispiel: Ihr Betrieb gehört zur Betreuungsgruppe III. Sie  beschäftigen 100 Mitarbeiter. Anzusetzen ist hier jeweils eine halbe Stunde pro Mitarbeiter und Jahr. Für die Grundbetreuung fallen demnach pro Jahr insgesamt 50 Stunden an  aufgeteilt auf Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Die Aufgabenfelder der Grundbetreuung

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention und Verhaltensprävention
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  • Selbstorganisation

Die betriebsspezifischer Betreuung
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer ermittelt. Dabei werden die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Der Unternehmer muss alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüfen.

Die Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung 

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen